Covid-19-Maßnahmen
Bei der Anlieferung von Material auf den Kompostanlagen gelten die jeweils gültigen, vom Gesundheitsministerium veröffentlichten, Vorschriften und Maßnahmen sowie zusätzliche, regionale Maßnahmen des Bundeslandes Kärnten.
Bei der Anlieferung von Material auf den Kompostanlagen gelten die jeweils gültigen, vom Gesundheitsministerium veröffentlichten, Vorschriften und Maßnahmen sowie zusätzliche, regionale Maßnahmen des Bundeslandes Kärnten.
Diese biogenen Abfälle können in den Kompostanlagen zu den Öffnungszeiten angeliefert werden:
Bitte achten Sie auf die getrennte Anlieferung dieser Materialien. Nur so können diese der Kompostierung entsprechend in den Mieten zugegeben werden.
Leider finden wir immer wieder Fremdstoffe wie Plastiksackerl, Abfälle aus dem Restmüll uvm. im Kompostmaterial.
Solche Fehlwürfe verursachen einen erheblichen Mehraufwand für die Kompostanlagenbetreiber. Bitte liefern Sie Ihre biogenen Abfälle unbedingt frei von anderne Abfällen an!